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Der Autor stellt richtig fest: „Indem Sie sich nicht zu Wort gemeldet und nicht geantwortet haben, haben Sie laut gesprochen und offen einen Akt der Feigheit begangen. Die letztendliche Schuld liegt in dieser Situation nicht nur beim Angreifer, sondern gleichermaßen bei demjenigen, der sich versteckt und.“ bleibt stumm.“









